« Buchführung | Hauptseite | CNC »


Buchhaltung

Der Begriff Buchhaltung wird meist als Synonym für "Buchführung" verwandt, was nicht immer korrekt ist, da nicht alle Unternehmer zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Grundsätzlich ist die Buchhaltung der wichtigste Bereich des Rechnungswesens - sämtliche andere Teilbereiche beruhen auf den Buchhaltungsdaten bzw. benötigen sie als Grundlage.

Buchhaltung - Geschichte

Solange es nur den Tauschhandel gab, war keine Buchhaltung nötig: Eine definierte Menge des Gutes A wurde gegen eine ausgehandelte Menge des Gutes B eingetauscht. Mit dem Aufkommen der Währungen entstand jedoch der Stand der Kaufleute, die Waren günstig einkauften, um sie teurer weiterverkaufen zu können. Dafür wurden Aufzeichnungen gebraucht, die dem Kaufmann ermöglichten, Preise festzulegen oder den Profit einzelner Geschäfte nachzuvollziehen. Auch die offenen Forderungen sowie die Verbindlichkeiten mussten verwaltet werden. Um das alles zu gewährleisten, wurden sämtliche Geschäftsvorfälle lückenlos aufgezeichnet - der Beginn des Buchhaltungswesens. Im Lauf der Zeit wurde zahlreiche ungeschriebene Regeln für die Geschäfte der Kaufleute entwickelt, später wurden die Richtlinien zur Messung von Handelserfolgen und entsprechendem Ausweis im Handelsgesetzbuch verankert.

Buchhaltung - Aufbau

Grundlage jeglicher Buchhaltung sind das Grundbuch und das Hauptbuch. Im Grundbuch, auch Journal genannt, werden sämtliche Geschäftsvorfälle mit einer laufenden Nummer, Datum und Betrag, dem Verweis Belege, Kontierung und Erläuterung chronologisch aufgezeichnet. Alle Grundbuchbuchungen werden im Hauptbuch zusammengeführt. Dieses wird zu Beginn eines Geschäftsjahres mit dem Endbestand des Vorjahres eröffnet und am Ende des Jahres zu einer Saldenbilanz I abgeschlossen. Nebenbücher wie z.B. Kassenbuch, Bankbuch, warenbuch, etc. enthalten darüber hinaus sämtliche Belege von Teilbereichen der Buchhaltung.


Buchhaltung - Aufbewahrungspflicht


Die Unterlagen der Buchhaltung müssen nach Handels- und Steuerrecht aufbewahrt werden. Je nach Dokument gelten verschiedene Fristen. Wer sicher gehen will, bewahrt alle Bücher zehn Jahre auf.

Siehe auch