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Zutrittskontrolle – Unbefugte ausgeschlossen

Die Zutrittskontrolle ist Teil eines Sicherungssystems, das Gebäude, Areale oder Anlagen (etwa Behörden, Flughäfen, Firmen, Krankenhäuser) schützen soll. Ziel ist es, nur einem eingeschränkten Personenkreis den Zutritt zu gewähren und Unbefugte auszuschließen.
Für die Kontrolle wird für die autorisierten Personen ein Identifizierungsmerkmal festgelegt. Verbreitet sind personalisierte, mit Foto und Unterschrift versehene Plastikkarten (Firmen- oder Mitgliedsausweise) sowie Zahlenkombinationen (PINs) oder hochmoderne biometrische Identifizierungsverfahren.

Eine Zutrittskontrolle mit Hilfe biometrischer Verifikation und Identifikation garantiert hohe Sicherheit. Persönliche Charakteristika wie Fingerabdrücke, Augenmerkmale oder Stimmeigenschaften werden gewöhnlich zusammen mit einer Personalnummer in einem Terminal abgelegt. Möchte eine Person ein Gebäude betreten, so werden die biometrischen Merkmale mit einem Sensor erfasst und mit dem abgespeicherten Datenmaterial verglichen. Nur bei Übereinstimmung wird der Zutritt gewährt. Diese Methode der Zutrittskontrolle hat den Vorteil, dass individuelle Merkmale im Gegensatz zu Zahlenkombinationen grundsätzlich nicht vergessen, weitergegeben oder gestohlen werden können.

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